Reiserücktritt, Reiseabbruch & Co. So argumentieren Sie mit lebensnahen Beispielen

Sollten Sie demnächst mit einem Kunden über das Thema Urlaub sprechen, bringen Sie doch mal die Reise-Rücktrittsversicherung ins Gespräch! Zusammen mit einer Reiseabbruchversicherung schützt sie vor Kosten, die anfallen, wenn es mit der Reise nicht so läuft wie geplant. Und das passiert öfter als man denkt.
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Reiseabbruch aus persönlichen Gründen

Familie Roth ist für einen dreiwöchigen Urlaub nach Griechenland geflogen. In der zweiten Woche erhält Richard Roth einen Anruf seiner Schwester: Der Vater ist plötzlich verstorben. Die Familie bricht die Reise ab und fliegt nach Hause. Da sie eine Reiseabbruchversicherung (mit Urlaubsgarantie) abgeschlossen hatte, werden ihnen die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise erstattet, bzw. die nicht genutzten Reiseleistungen gezahlt.
Quelle: g-stockstudio
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Plötzlicher Krankheitsfall

Michael Franke hat sich schon Wochen auf seine Reise nach New York gefreut. Er trifft einen Geschäftspartner und anschließend will er noch eine Woche Urlaub dranhängen. Doch drei Tage vor dem Flug leidet er plötzlich unter starken Bauchschmerzen. Der Arzt diagnostiziert eine Blinddarmentzündung. Michael Franke muss sofort operiert werden. Da er sich nun mindestens zwei Wochen schonen soll, muss er die Reise stornieren. Gott sei Dank hat er eine Reise-Rücktritts-Versicherung abgeschlossen. Diese übernimmt die entstandenen Stornokosten.
Quelle: morsa-images
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Langfinger am Flughafen

Nach der Ankunft am Flughafen in Lissabon macht sich Nina Wilde auf die Suche nach einem Taxi. Vor dem Flughafengebäude wird sie fündig, doch plötzlich reißt ihr jemand den Koffer aus der Hand. Da es hier vor Menschen wimmelt, hat Nina keine Möglichkeit mehr, den Dieb ausfindig zu machen. Besonders ärgerlich: Um den Laptop zu schützen, hat sie ihn nach dem Flug in den Koffer getan. Glücklicherweise hat die Erfurterin eine Reisegepäckversicherung abgeschlossen und muss für den Schaden nicht aus eigener Tasche aufkommen.
Quelle: yana-iskayeva
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Ein Beinbruch kann teuer werden

Während einer Urlaubsreise nach Kroatien stürzt die siebenjährige Tochter von Familie Richter schwer. Beim Arzt wird ein komplizierter Beinbruch diagnostiziert. Die Kosten für die kostspielige Behandlung muss die Hamburger Familie beim Arzt direkt bezahlen. Die Rechnung reichen sie bei ihrer Reise-Krankenversicherung ein. Die Einmal-Reise-Krankenversicherung übernimmt bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr die Kosten für die medizinische Hilfe und sorgt, wenn medizinisch sinnvoll, für einen reibungslosen Rücktransport. Ohne zusätzliche Absicherung hätte Familie Richter die Kosten selbst tragen müssen.
Quelle: halfpoint