Die 10 häufigsten Fragen Ihrer Kunden – und die richtigen Antworten
Ab wann ist mein Tier versichert? Wie werden die Kosten beim Tierarzt berechnet? Warum gibt es vier Sätze bei der Gebührenordnung - und welchen Satz muss ich eigentlich bezahlen? Kann ich meine Tierarztpraxis frei wählen? Solche und ähnliche Fragen werden Ihnen sicherlich regelmäßig im Kundengespräch begegnen. Natürlich kennen Sie die Antworten, aber wir wollen Ihnen den Vertriebsalltag noch einmal vereinfachen und haben die häufigsten Fragen gesammelt und in einer übersichtlichen FAQ-Liste zusammengestellt.
Sie wollen diese Liste direkt an Ihre Kunden weiterleiten? Kein Problem. Sie finden die Aufzählung in diesem Artikel auch zum Download weiter unten.
Frage 1: Mein Tier ist doch eigentlich gesund. Ist es nicht sinnvoller, jeden Monat rund 50 Euro für Notfälle zurückzulegen?
Antwort: Der berühmte „Notgroschen“ wird gern als Argument angeführt. Allerdings müssten Ihre Kunden dann beispielsweise für eine Hunde-OP ganze fünf Jahre sparen. Mal ganz davon abgesehen, dass immer auch etwas anderes Unvorhergesehenes geschehen kann, wofür die Ersparnisse gebraucht werden.
Frage 2: Mein Tier ist noch sehr jung. Hat das nicht noch Zeit?
Antwort: Je früher die Tierkrankenversicherung abgeschlossen wird, desto besser. Denn auch junge Tiere können ernsthaft erkranken: Junge Katzen können beim Klettern stürzen, junge Hunde verschlucken gern mal seltsame Dinge. Hinzu kommt, dass bei einem frühen Eintritt in die Kranken- und auch OP-Versicherung die Selbstbeteiligung wegfallen kann.
Frage 3: Ab wann ist mein Tier versichert – gibt es eine Wartezeit?
Antwort: Manche Verträge sehen eine Wartezeit vor. Der Versicherungsschutz beginnt dann nach Ablauf von drei Monaten. Gerade bei einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist es häufig wichtig, dass Sie sofort nach Abschluss geschützt sind. Erkundigen Sie sich nach einem Versicherer, der diese Leistung im Portfolio hat.
Frage 4: Reicht nicht eine Tier-OP-Versicherung statt der teureren Krankenvollversicherung?
Antwort: Natürlich ist eine Tier-OP-Versicherung preiswerter – sie leistet dafür aber auch weniger. Hier kann der Leistungskatalog gute Argumente liefern. Weisen Sie zudem auch darauf hin, dass wegen der neuen Gebührenordnung für Tierärzte selbst für die Routinebesuche (Impfen, allgemeine Untersuchung, Parasitenvorsorge) pro Jahr dreistellige Beträge anfallen können.
Frage 5: Was bedeutet 1-facher, 2-facher, 3-facher oder 4-facher Satz der Gebührenordnung?
Antwort: Der Tierarzt hat eine feststehende Gebührenordnung (GOT). Jede Behandlung ist darin mit einem definierten Betrag aufgeführt. Allerdings kann der Tierarzt entscheiden, wie oft er diesen Betrag abrechnet. Er kann zwischen 1-fachem, 2-fachem, 3-fachem und sogar 4-fachem Satz wählen. Bei langwierigen Operationen oder Behandlungen außerhalb der normalen Sprechzeiten wird mindestens der 2-fache, meist aber der 3-fache- oder 4-fache Satz berechnet (je nach Schwierigkeit und Aufwand). Deckt die Versicherung (oder der Tarif) nur den 1-fachen oder 2-fachen Satz der Gebührenordnung ab, müssen Sie den Rest aus eigener Tasche bezahlen.
Frage 6: Wie werden die Kosten beim Tierarzt abgerechnet?
Antwort: In der Regel schicken Sie eine Rechnung per Post, Fax oder E-Mail an die Versicherung und bekommen anschließend den entsprechenden Betrag – je nach Tarifordnung – zurückerstattet. Einige Versicherer bieten auch die direkte Abrechnung mit dem Tierarzt an. In diesem Fall rechnet der Versicherer direkt mit dem Tierarzt beziehungsweise der Tierklinik ab. Hierfür ist eine Willenserklärung oder eine Abtretungserklärung des Kunden erforderlich.
Frage 7: Ich habe ein Tier, bei dem rassebedingt bestimmte Erkrankungen gehäuft vorkommen. Versichert mich da überhaupt jemand?
Antwort: Ja! Moderne Tierkrankenversicherungen schließen auch die sogenannten rassespezifischen Erkrankungen explizit mit ein. Generell stufen Tierkrankenversicherungen Hunde nach der Häufigkeit von Erkrankungen und Erbschäden ein. Manche Züchtungen sind erblich vorbelastet und dann natürlich auch anfälliger für bestimmte Krankheiten. Beim Dackel kann das beispielsweise die berühmte Dackellähmung sein, eine Erkrankung der Bandscheiben, die zu Bewegungsstörungen führt. Daher kann die Versicherung für einen Dackel teurer sein als für andere kleine Hunderassen. Bei Katzen muss für Freigänger unter Umständen mehr bezahlt werden als für Stubentiger.
Frage 8: Wenn ich das Glück habe, dass mein Tier sehr alt wird – wird dann die Tierkrankenversicherung nicht sehr teuer?
Nein, nicht zwangsläufig. Denn faire Anbieter erhöhen die Beiträge in der Tierkrankenversicherung in Etappen und das in sehr moderaten Schritten. Das richtet sich nach dem Alter der Tiere. Entscheidend ist jedoch, wie hoch die Beitragsanpassungen sind.
Frage 9: Wir fahren mit unserem Hund häufig ins Ausland. Gilt die Tierkrankenversicherung auch dort?
Antwort: Tierhalter können mit ihren Tieren maximal sechs Monate weltweit verreisen, ohne bestimmte Vereinbarungen mit der Versicherung getroffen zu haben. Und wenn Sie einen guten Tarif wählen, gilt der auch für Auslandsaufenthalte: bestenfalls bis zu 12 Monate am Stück und weltweit. Allerdings gibt es meist einen gewissen Höchstsatz, den die Versicherungen übernehmen ‐ hier sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen. Denn Beträge, die über diesen Höchstsatz hinausgehen, müssen Sie unter Umständen selbst zahlen.
10. So eine Tierkrankenversicherung kostet mich doch sicher mehr als hundert Euro im Monat?
Antwort: Falsch! Die Hunde-OP Versicherung zum Beispiel gibt es schon ab unter 10 Euro, für Katzen sogar unter 5 Euro pro Monat. Die Vollkrankenversicherung für Miez und Bello kann bei der HanseMerkur jeweils für einen niedrigen zweistelligen Betrag pro Monat abgeschlossen werden. Hier kann jeweils zwischen verschiedenen Tarifen gewählt werden.