Zahnzusatzversicherungen

So wirken sich Gesundheitsfragen auf den Versicherungsschutz aus

Ihre gesetzlich versicherten Kunden erhalten mit einer Zahnzusatzversicherung eine bessere Versorgung. Die Antworten auf die Gesundheitsfragen entscheiden dabei über Aufschläge und Ausschlüsse.

11:06 Uhr | 05. Juni | 2024
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| Quelle: Catherine Falls Commercial

Seit dem 1. Oktober 2020 übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel für Zahnersatz – also Kronen, Brücken und Prothesen – 60 Prozent der Kosten. Und zwar auf Basis der sogenannten Regelversorgung, die passend zum jeweiligen Befund festgelegt ist. Den Rest der in der Regel recht hohen Kosten, ebenso wie Aufschläge für einen höheren Qualitätsstandard wie zum Beispiel eine Keramik-Vollverblendung für Backenzähne bezahlen die Versicherten aus eigener Tasche. Und gerade deshalb ist eine private Zahnzusatzversicherung (ZZV) für viele Kunden sehr attraktiv.

Vor Abschluss einer Zahnzusatzversicherung müssen Ihre Kunden bekanntermaßen Gesundheitsfragen beantworten. Die Antworten dienen dem Versicherer dazu, das Risiko zu kalkulieren, und damit den Preis festzulegen, oder Leistungen einzuschränken. Die Fragen beziehen sich dabei ausschließlich auf den Zahnstatus. Gefragt wird, ob Zähne im Gebiss fehlen und inwieweit Zahnbehandlungen laufen, geplant oder angeraten sind.

Gesundheitsfragen könnten zum Beispiel sein:

Frage 1: Fehlen Zähne (außer Weisheitszähne), die nicht ersetzt sind und für die kein Lückenschluss besteht? Falls ja, bitte Anzahl angeben.

Frage 2: Finden derzeit Zahnersatzmaßnahmen (zum Beispiel Implantate, Kronen, Inlays) statt?

Frage 3: Sind Zahnersatzmaßnahmen für die Zukunft angeraten?

Frage 4: Finden derzeit oder fanden in den letzten drei Jahren Parodontosebehandlungen/-untersuchungen statt oder sind solche für die Zukunft angeraten? 

Wie wirken sich positive Antworten auf die ZZV aus?

Für jeden fehlenden Zahn wird ein Beitragszuschlag erhoben, beispielsweise bei 3 Euro pro Zahn. Gibt Ihr Kunde aktuelle und geplante Zahnersatzmaßnahmen wie neue Kronen an, werden diese vom Versicherungsumfang ausgenommen. Dasselbe gilt für geplante Paradontose-Behandlungen. Ihr Kunde muss in diesem Fall der Vereinbarung „Die Leistungspflicht entfällt für die bereits begonnene Zahnersatzmaßnahme“ zustimmen.

Selbstverständlich sollten ihre Kunden die Fragen wahrheitsgemäß und sorgfältig beantworten, damit es später im Leistungsfall keine Probleme gibt. In der Regel können nahezu alle Patienten versichert werden, es sei denn es fehlen bereits viele Zähne im Gebiss.

Worauf ist bei Abschluss einer ZZV zu achten?

Es kommt darauf an, welche Leistungen Ihrem Kunden wichtig sind und auf welche er (eher) verzichten kann. Genügt ein günstiger Basis-Schutz für die Zahnvorsorge oder ist ein All-Inclusive-Tarif gewünscht? Wie hoch darf der Eigenanteil sein, oder ist die Übernahme von 100 Prozent der Kosten gewünscht? Soll der Versicherungsschutz sofort nach Unterschrift gelten oder ist eine Wartezeit zumutbar?

Je nach Wünschen ihres Kunden können Sie so das individuell richtige Angebot auswählen. Falls Ihr Kunde unter 20 Jahre alt ist, gibt es günstige Beiträge, die im Schnitt unter 10 Euro monatlich liegen.

Weitere Informationen zur Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur.