Firmenkundenversicherung

Workation: Wie sich Urlaub und Arbeit miteinander verbinden – und absichern lassen

Ob aus Abenteuerlust oder geschäftlichen Gründen: Arbeiten aus dem Ausland ist im Trend. Aber wie steht es mit dem Versicherungsschutz, wenn während des Aufenthalts etwas passiert? Was ist, wenn Beschäftigte krank werden? Hier können Sie als Vermittler ansetzen.

08:01 Uhr | 23. Januar | 2024
Workation
| Quelle: domoyega

Die Videokonferenz in der Ferienwohnung, das Team-Event mit Blick aufs Meer: Die zunehmende Digitalisierung macht’s möglich. Der Trend der sogenannten „Workation“, eine Wortschöpfung aus den englischen Begriffen „work“ („Arbeit“) und „vacation“ („Urlaub“), hat längst in unsere Arbeitswelt Einzug gehalten. Wem beim Job ein Laptop und das Smartphone reichen, kann im Prinzip an jedem Ort der Welt mobil arbeiten. Und die Reise hat erst begonnen: Laut einer repräsentativen Studie des Digitalverbands Bitkom wird in Zukunft jeder Dritte seinen Arbeitsort flexibel wählen können – und wollen.

Doch wie sieht es mit der Absicherung aus? Bereits 2020 wurde eine Verlautbarung von Seiten der Sozialversicherungsträger verfasst, wonach „Workation“ im Ausland als Entsendung angesehen wird und Mitarbeitende unter den dort festgelegten Rahmenbedingungen versichert werden können. Wichtig ist die Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser muss sich mit der entsprechenden Krankenkasse des Beschäftigten in Verbindung setzen, um die erforderliche Antragstellung in die Wege zu leiten. Damit wird sichergestellt, dass der Mitarbeiter auch während der Workation im Krankheitsfall abgesichert ist. 

Eine Auslandskrankenversicherung ist Pflicht

Hier liegt Ihre Vertriebschance als Vermittler. Zwar wird die Workation in der Regel von den Mitarbeitenden gewünscht, dennoch kann diese nicht ohne Einwilligung des Arbeitgebers, Ihres Kunden, erfolgen. Erteilt er die Zustimmung, verpflichtet sich der Arbeitgeber gemäß Artikel 17 SGB V den Krankenversicherungsschutz des Mitarbeiters und der begleitenden Familienangehörigen zu gewährleisten. Ergo: Der Mitarbeitende benötigt dringend eine Auslandskrankenversicherung. 

Die Argumente für ein erfolgreiches Beratungsgespräch liegen auf der Hand: Zum einen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen nur in Ländern, die entweder zur EU gehören oder mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Zudem werden die Krankheitskosten dabei nur bis zur in Deutschland üblichen Höhe übernommen. Jenseits der europäischen Grenzen erfolgt die Behandlung fast immer auf eigene Kosten – wer sich verletzt oder erkrankt, bekommt die Behandlungskosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Für einen medizinisch notwendigen Rücktransport übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung generell keinen Rücktransport.

Workation-Tarif für Ihre Firmenkunden 

Die HanseMerkur hat bereits im vergangenen Jahr einen Workation-Tarif auf den Markt gebracht, mit dem Mitarbeitende während eines längeren Auslandsaufenthaltes versichert sind. Die Firmenkundenversicherung HanseWORKATION bietet weltweiten Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte von bis zu 184 Tagen pro Jahr. Damit können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zum 67. Lebensjahr versichert werden.

Ihre Firmenkunden schließen dafür einen Gruppenversicherungsvertrag ab – die Beitragszahlung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch direkt vom Arbeitnehmer erfolgen. Für die Versicherten sind alle Leistungen der Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur inbegriffen, auch bei Vorerkrankungen. Darüber hinaus sind Begleitpersonen bei Kindern versichert, Zahnersatz und Schwangerschaftsbehandlungen sind ebenfalls abgedeckt sowie der medizinisch sinnvolle Rücktransport.

Nutzen Sie gern unser Video für Ihre Ansprache

| Quelle: HanseMerkur