Die ältere Dame möchte den vor dem Supermarkt angeleinten Dackel nur kurz streicheln, doch Waldi findet das übergriffig. Prompt muss die Dame mit einer Bissverletzung zum Arzt. Ein anderer Fall: Beim Spielen auf der Hundewiese rangeln Rottweiler Asta und Dobermann Bella, am Ende hat Bella tiefe Bisswunden und muss beim Tierarzt sogar am Ohr genäht werden.
Bisse gehören zu den häufigsten Versicherungsfällen mit Hunden. Hunde untereinander verletzen sich beim Spielen im Park, sie schnappen oder beißen Personen. Oder sie zerbeißen Dinge, im eigenen Heim oder, und das kann noch teurer werden, bei Nachbarn, Freunden und Verwandten. Zudem stürzen bisweilen Radfahrer durch Hunde, oder es kommt zu anderen schweren Unfällen. Mehr als 10 Millionen Hunde leben in Deutschland. Sicher sind auch unter Ihren Kunden viele Hundehalter. Doch wie in den eingangs skizzierten Fällen läuft das Miteinander nicht immer problemlos.
Warum Hunde zubeißen
Versierte Hundehalter wissen, dass es viele mögliche Gründe gibt, warum Hunde beißen können. Sie verteidigen zum Beispiel ihr Revier oder Ressourcen, sie haben Angst, Schmerzen, Stress oder sind frustriert, sie wollen dominieren oder ihre Welpen beschützen. In den meisten Fällen liegt ein Versäumnis oder Fehlverhalten des Menschen zugrunde.
Solche Vorfälle sollten und können versichert werden. Denn Ihre Kunden haften grundsätzlich für ihren Vierbeiner, auch wenn sie keine Schuld am Vorfall trifft. Bellas geschädigter Besitzer etwa kann nach der Bissattacke Schadensersatz von Astas Halter fordern. Die Tierarztrechnung mag noch überschaubar sein, verursacht ein Hund aber einen Verkehrsunfall, können Schäden in Millionenhöhe entstehen, insbesondere falls Personen zu Schaden kommen.
Hundehalter haften mit Privatvermögen
Die Privat-Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden durch Hunde auf. Hundebesitzer haften mit ihrem Privatvermögen. Daher ist eine Hundehaftpflichtversicherung essenziell, um sich vor hohen Entschädigungsleistungen zu schützen. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen alle Hunde gesetzlich versichert werden. In den anderen Bundesländern müssen als gefährlich eingestufte Hunde versichert werden. Die Bundesländer führen dazu sogenannte Listenhunde. In Bayern zum Beispiel sind American Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bull Terrier als besonders gefährlich eingestuft. Zudem wird eine Haftpflichtversicherung gefordert, wenn der Tierfreund mit seinem Vierbeiner eine Hundeschule besucht oder den Hundesport im Verein für sich entdeckt. Sinnvoll ist der Versicherungsschutz ohnehin für alle Hunde.