Beitragsrückerstattung

Wann es sich lohnen kann, Leistungen nicht abzurechnen

Hunderttausende PKV-Patienten freuen sich Jahr für Jahr über zurückgezahlte Prämien: Werden über einen längeren Zeitraum bestimmte Leistungen nicht in Anspruch genommen, bieten die meisten Privatversicherer eine Option auf Beitragsrückerstattung an. Warum Ihre Kunden trotzdem nicht auf Vorsorge verzichten müssen, erfahren Sie hier.

15:04 Uhr | 30. April | 2024
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Von der Versicherung Geld zurückzubekommen, ist für den einen oder anderen ein stichhaltiges Argument, in das PKV-System zu wechseln: Die meisten Versicherer bieten die sogenannte Beitragsrückerstattung an, wenn die versicherte Person mindestens ein Jahr keine Leistungen für ambulante und zahnärztliche Behandlungen abrechnet. Damit soll ein gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten gefördert sowie ein finanzieller Anreiz dafür geschaffen werden, kleinere Rechnungen nicht direkt einzureichen.

Warum gibt es dieses Modell?

Mit der Beitragsrückerstattung hat die PKV einen Wettbewerbsvorteil gegenüber der GKV, doch aus Versichertensicht verbirgt sich darin noch ein weiterer Pluspunkt: Die privaten Krankenversicherer können mit diesem Instrument ihre Kosten reduzieren. Werden weniger Rechnungen eingereicht, führt das zu einem geringeren Verwaltungsaufwand und weniger Ausgaben. Das wiederum wirkt sich positiv auf die Beitragsstabilität der Versichertengemeinschaft aus.

Zwiespalt vermeiden: Bloß nicht auf Vorsorge verzichten

Mit diesen Vorteilen im Gepäck steht der Makler allerdings auch vor der Herausforderung, dem Kunden klarzumachen, dass er seine Arztbesuche trotzdem nicht verschieben oder ausfallen lassen soll. Auch auf wichtige Vorsorgeuntersuchungen muss nicht verzichtet werden: Impfungen und Routinechecks wirken sich bei den meisten Unternehmen nicht schädlich auf die Beitragsrückzahlungen aus. Welche Voraussetzungen genau erfüllt sein müssen, um ein Anrecht auf Rückzahlungen zu haben, ist immer in den jeweiligen Tarifdetails geregelt.

Die Höhe der zu erwartenden Rückzahlungen wird ebenfalls vertraglich festgehalten und kann je nach Tarif, Versicherer und Dauer der Leistungsfreiheit variieren: Einige Unternehmen erstatten bis zu mehrere Monatsprämien, andere kalkulieren mit prozentualen Erstattungen oder mit Festbeträgen. Die meisten Tarife sehen außerdem eine Staffelung vor: Je länger keine Rechnungen zur Leistungserstattung eingereicht wurden, desto höher kann die Rückzahlung ausfallen.

Je nach Tarif ist außerdem zwischen erfolgsabhängigen und garantierten Beitragsrückerstattungen zu unterscheiden.

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen

In den meisten Fällen wird die BRE aus den wirtschaftlichen Überschüssen des jeweiligen Versicherungsunternehmens finanziert – damit handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Versicherers. Das Geschäftsergebnis gibt also vor, ob und in welcher Höhe die berechtigten Mitglieder einen Anspruch auf erstattete Beiträge haben.

Garantierte Beitragsrückerstattungen

Davon zu unterscheiden sind erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen. Hier schließt die versicherte Person einen Tarif ab, in dem die Auszahlungen vertraglich garantiert werden, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die BRE ist in diesen Tarifen nicht an den finanziellen Erfolg des Versicherers gekoppelt, sondern verbindlich vereinbart.

Hinweis: Im Tarif „Best Fitgarantiert die HanseMerkur bei Leistungsfreiheit für jedes Versicherungsjahr eine Beitragsrückerstattung von sechs Monatsbeiträgen des Grundtarifs AZP.

Steuerliche Auswirkungen

Da gezahlte PKV-Beiträge für die Basisvorsorge zu den Vorsorgeaufwendungen zählen und sich damit steuermindernd auswirken, sind erstattete Prämien dementsprechend zu berücksichtigen: Wer Beiträge zurückerhält, kann weniger absetzen und hat unter Umständen eine höhere Steuerlast. Es lohnt sich in jedem Fall die tatsächliche Ersparnis genau durchzurechnen.

Wie hoch kann die Beitragsrückerstattung ausfallen?

Ob es sich für Ihre Kunden lohnt, auf das Einreichen von Rechnungen zu verzichten, um einen Anspruch auf Rückerstattungen zu haben, hängt von den jeweiligen Tarifbedingungen und von der Höhe der erwarteten Rückerstattung ab. Bei den meisten Krankenvolltarifen der HanseMerkur (KVS, KVT) haben Ihre Kunden automatisch die Option auf eine (erfolgsabhängige) BRE, deren Höhe wie folgt gestaffelt ist.

Aktuelle Beitragsrückerstattungen bei der HanseMerkur:

Ein leistungsfreies Jahr (2024)

200 Euro

Zwei leistungsfreie Jahre (2023–2024)

300 Euro

Drei leistungsfreie Jahre (2022–2024)

400 Euro

Ab vier leistungsfreie Jahre (2021–2024)

500 Euro

Die Maximalsumme ist auf 50 Prozent des Jahresbeitrags 2024 gedeckelt – außerdem muss der Versicherungsschutz für eine Auszahlung vor dem 1. Januar 2024 begonnen haben und die Beiträge stets pünktlich eingegangen sein. Die HanseMerkur bietet zusätzlich zur BRE sogenannte „Vorsorge-Schecks“ an, die Patienten unter bestimmten Bedingungen alle zwei Jahre kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen.

Rechenhilfe zum Download: Wann lohnt sich die BRE?

Ist die erwartete Beitragsrückzahlung also höher als die erstattete Leistung, kann es sich lohnen, auf die Leistungserstattung verzichten. Damit Ihre Kunden stets den Überblick über die Gesamtsumme ihrer Rechnungen behalten, können Sie hier eine Rechenhilfe herunterladen und mit in die PKV-Beratung nehmen.