Zahnzusatz für Kinder: Ein wichtiges Geschäftsfeld für Vermittler
Die gesetzlichen Kassen übernehmen seit 2002 nur noch kieferorthopädische Kosten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist. Um dies beurteilen und entsprechende Entscheidungen rechtfertigen zu können, wurden fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingeführt: Während die Schweregrade 1 und 2 eher leichtere Symptome beschreiben, spricht man bei 3 bis 5 von ausgeprägten bis hin zu extremen Zahn- und Bissfehlstellungen.
GKV: Basisversorgung nur ab dem dritten Schweregrad
Obwohl bei der Indikationsgruppe 2 bereits eine Fehlstellung vorliegen kann, die eine Behandlung aus medizinischen Gründen rechtfertigen würde, sieht die GKV hier keine Leistungen vor. Bei KIG 1 und 2 müssen die Behandlungskosten also von den Eltern privat getragen werden. Wird eine Fehlstellung des Schweregrades 3, 4 oder 5 festgestellt, können Eltern die Behandlung bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen, sofern ihre Kinder noch unter 18 sind. Wichtig: Die Eltern müssen während der Therapie einen Eigenanteil von 20 Prozent übernehmen (ab dem zweiten Kind sind es 10 Prozent). Dieser wird erst nach einem erfolgreichen Abschluss von der Kasse zurückerstattet.
Die gesetzlichen Träger kommen allerdings nur für eine Basisversorgung auf – alle Leistungen, die über das Spektrum der GKV hinausgehen, müssen privat bezahlt werden. Dazu zählen in etwa unauffälligere (zahnfarbene) Brackets oder superelastische Bögen. Abgesehen vom höheren Tragekomfort haben letztere auch den Vorteil einer schnelleren und schonenderen Behandlung.
Eine Zahnzusatzversicherung ermöglicht die bessere Behandlung
Wer eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) für seine Kinder abgeschlossen hat, kann auch bei einer Kostenübernahme durch die GKV (z. B. bei KIG 3) weitere Extra-Leistungen in Anspruch nehmen. Je nach Versicherer und gewähltem Tarif variiert das Leistungsspektrum sowie die Höhe des Zuschusses. Bei höheren Tarifstufen sind bei bestimmten Leistungen bis zu 100 Prozent Kostenübernahme möglich.
Damit können sich Eltern sicher sein, dass ihre Kinder die bestmögliche kieferorthopädische und zahnärztliche Versorgung erhalten – ohne dass die damit verbundenen Kosten zu einem Hindernis werden.
Eine Zusatzversicherung leistet auch bei Indikationsgruppen 1 und 2
Der Grund, warum viele Eltern über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken: KIG 1 und 2 sind keinesfalls die Ausnahme. Ganz im Gegenteil: Laut der sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6, 2022) haben 57 Prozent der befragten Kinder zwischen 8 und 9 Jahren eine Zahnfehlstellung des Schweregrades 2. Damit wäre aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich, doch die hierfür anfallenden Kosten werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die meisten Eltern stellt dies vor eine finanzielle Herausforderung: Während die erste Indikationsgruppe meistens nur ästhetische Korrekturen notwendig macht, können die Kosten für eine „KIG 2“-Behandlung schnell in den hohen vierstelligen Bereich klettern. Wer also rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung für seine Kinder abschließt, kann später mehrere tausend Euro für die kieferorthopädische Behandlung sparen. Und natürlich auch von weiteren zahnmedizinischen Zusatzleistungen profitieren.
Ab welchem Alter ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Bei der privaten Zahnzusatzversicherung für Kinder lässt sich sagen: Je früher die Eltern sich dafür entscheiden, desto besser. In der Regel ist die ZZV für Kinder ab einem Alter von drei Jahren empfehlenswert. Zu diesem Zeitpunkt ist das Milchzahngebiss voll entwickelt und eine kieferorthopädische Behandlung wird zunehmend wahrscheinlicher. Wichtig: Wurde bereits eine Fehlstellung festgestellt, kann diese nicht mehr nachträglich versichert werden. Als Faustregel lässt sich also sagen: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte die Zahnzusatzversicherung vor den ersten Zahnarztbesuchen abgeschlossen haben. Denn sobald eine Fehlstellung, Karies oder eine andere Auffälligkeit in der Krankenakte erfasst wurde, muss dies gegenüber der Versicherung angegeben werden – was zu höheren Kosten führen kann und bestimmte Leistungen unter Umständen ganz ausschließt.
Vorteile einer Zusatzversicherung für Kinder
Auch wenn eine Zahnspange im jungen Alter recht wahrscheinlich ist, hat eine Zahnzusatzversicherung für Kinder auch weitere zahnmedizinische Vorteile – in etwa bei der Prophylaxe, bei Parodontose-Behandlungen oder beim Zahnersatz. Der Tarif der Advigon bietet unter anderem:
Kieferorthopädie (KFO): Absicherung gegen die hohen Kosten von festen und losen Zahnspangen
Alle KIGs: Versichert sind alle Kieferorthopädische Indikationsgruppen von KIG 1 (leichte) bis KIG 5 (sehr schwere Zahnfehlstellung).
Kieferorthopädische Zusatzleistungen: Wie Mini-Brackets, Speed-Brackets oder unsichtbaren Zahnspangen
Professionelle Zahnreinigung: Bei festsitzenden Zahnspangen wird die Prophylaxe mehrmals im Jahr zum Entfernen von Zahnbelag übernommen.
Versiegelung: Gilt auch für Schneide- und Eckzähnen
Hochwertiges Material: Bei Zahnfüllungen und Zahnkronen
Fazit: Bei kieferorthopädischen Behandlungen mit Zahnspange ist eine private Kinder-Zahnversicherung ein absolutes Muss. Doch der Zusatz-Schutz greift auch bei anderen dentalmedizinischen Leistungen: So wird eine hochqualitative Zahnversorgung für Kinder gewährleistet.