Altersvorsorge

3 Tipps, wie Ihre Kunden das 13. Gehalt für die Altersvorsorge nutzen können

Ihre Kunden haben Weihnachtsgeld erhalten? Und hoffentlich nicht alles für Geschenke ausgegeben. Denn wer diesen Extra-Bonus in die eigene Altersvorsorge investiert, profitiert nicht nur von einer höheren Rente, sondern kann auch Steuern sparen. Nutzen Sie diesen Aspekt für ein Vorsorgegespräch zum Jahresauftakt.

13:12 Uhr | 20. Dezember | 2023
Altersvorsorge
| Quelle: Westend61

Rund jeder zweite Deutsche hat laut einer Auswertung des Internetportals Lohnspiegel.de im vergangenen Jahr ein 13. Gehalt erhalten – bekannt auch als Weihnachtsgeld. Unter den Beschäftigten, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten, sind es sogar drei Viertel (85,5 Prozent), die diese Sonderzahlung des Arbeitgebers bekommen. Ein Bonus, der sich durchaus lohnt: Laut des Statistischen Bundesamtes erhielten die begünstigten Mitarbeitenden 2.809 brutto Weihnachtsgeld im Durchschnitt.

Nach wie vor nutzen viele Arbeitnehmer (jeder Dritte) den Bonus allerdings für den kurzfristigen Konsum oder lassen das Geld auf dem Girokonto liegen, belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Sinnvoller ist es aber, das Geld in die Altersvorsorge zu investieren und langfristig zu profitieren. 

Lesen Sie 3 Tipps, wie Sie Ihre Kunden hier beraten können:

 

  1. Das Weihnachtsgeld für die betriebliche Altersvorsorge nutzen 

    Für Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersvorsorge kann es sinnvoll sein, ihr Bonusgehalt für die Entgeltumwandlung einzusetzen und damit ihre Ansprüche bei der Betriebsrente zu erhöhen. Bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) können Arbeitnehmende pro Jahr in die Betriebsrente investieren. Dieser Betrag kann steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds eingezahlt werden.

    Betriebsrenten werden auf unterschiedliche Weise staatlich gefördert. Seit 2023 hat jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge zu nutzen. Die Arbeitnehmenden profitieren von den Zuschüssen des Arbeitgebers, einer stärkeren Förderung von Geringverdienern sowie höheren Freibeträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Grundsicherung. Im vergangenen Jahr waren das bis zu 3.504 Euro.

  2. Freibetrag für die Riester-Rente nutzen

    Der Gesamtverband der Versicherten (GDV) schlägt vor, das Extra-Geld zum Jahresende als Sonderzahlung in den Riester-Vertrag einzubringen. Dadurch erhöht sich das angesparte Kapital, der Zinseffekt kann seine Wirkung über die Jahre entfalten und die spätere Rente erhöht sich. Vor allem für Sparer, die im vergangenen Jahr zudem eine Gehaltserhöhung erhalten haben, lohnt sich eine Sonderzahlung. Um die staatlichen Zulagen voll abzuschöpfen, müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich der Zulagen im laufenden Jahr eingezahlt werden. Daraus können sich je nach Einkommen auch steuerliche Vorteile ergeben: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto größer ist meistens der Steuervorteil durch die Riester-Rente.

  3. Selbstständige können Steuervorteile der Rürup-Rente nutzen

    Die Rürup-Rente richtet sich vor allem an Selbstständige – und gerade bei diesen Kunden sind Sonderzahlungen nicht ungewöhnlich. Wer zum Jahresende Überschüsse erwirtschaftet oder Extrazahlungen erhalten hat, kann das Geld in die Rürup-Rente investieren. Auch hier gilt: Das erhöht die Altersrente und ermöglicht es Ihren Kunden, den steuerlichen Förderrahmen auszuschöpfen.

    Das Finanzamt erkennt Beiträge aus der privaten Basisrente als Sonderausgaben an. So können Versicherte mit einer Basisrente maximal 25.528 Euro steuerlich geltend machen. Ergo: Mit einer Sonderzahlung erhöhen Ihre Kunden die Altersrente und können so die steuerliche Förderung bestmöglich ausnutzen.